[lat.: Zuständigkeit, Befugnis, Fähigkeit] K. bezeichnet die (üblicherweise in der Interner Link: Verfassung festgelegten) Regelungen über die Zuständigkeiten der Interner Link: Staatsorgane, in Interner Link: Bundesstaaten auch die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Gliedstaaten (und ggf. weiteren politischen Ebenen, z. B. den Interner Link: Kommunen).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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