[lat.] Allg.: K. bezeichnet ein Interner Link: Bündnis, das zu einem bestimmten Zweck und für bestimmte Dauer zwischen verschiedenen K.-Partnern eingerichtet wird.
Spez.: K. sind Zweckbündnisse einzelner Personen bzw. -gruppen oder Organisationen (z. B. Interner Link: Parteien, Verbände (Interner Link: Verband/Verbände)), die ihre Interner Link: Interessen nicht allein, jedoch gemeinsam mit einem oder mehreren K.-Partnern durchsetzen können. Üblicherweise werden die gemeinsamen Interessen und Absichten in einer K.-Vereinbarung bzw. in einem K.-Vertrag festgehalten, die zwar politisch verbindlich, aber rechtlich nicht einklagbar sind. Zu unterscheiden sind a) die K. zwischen den (Parlaments-)Fraktionen unabhängiger Parteien zur Übernahme gemeinsamer Regierungsverantwortung (Kleine K., Große K., Allparteien-K.); gelegentlich auch zur gemeinsamen Ausübung der Interner Link: Opposition und b) die K. zwischen Interner Link: Staaten zur Umsetzung gemeinsamer Interessen im Rahmen internationaler Beziehungen (Interner Link: Internationale Beziehungen).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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