K. bezeichnet die als (Groß-)Organisationen auftretenden christlichen Religionsgemeinschaften, die in DEU traditionell sowohl a) einen großen (direkten und indirekten) Einfluss auf die politische
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: