K. bezeichnet eine von dem britischen Nationalökonomen J. M. Keynes entwickelte Wirtschaftstheorie, die (im Gegensatz zur klassischen Wirtschaftstheorie) nicht davon ausgeht, dass die Selbstregulierung des Marktes für Vollbeschäftigung sorgt. Vielmehr kommen dem Interner Link: Staat wichtige Aufgaben bei der Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und insb. beim Ausgleich der zyklischen Schwankungen von Angebot und Nachfrage zu. Durch ein antizyklisches Verhalten des Staates (z. B. durch kreditfinanzierte Ausgabenerhöhung bei schwacher privatwirtschaftlicher Nachfrage bzw. durch Ausgabensenkung bei Übernachfrage) soll der aufgeklärte liberale Staat (der volkswirtschaftlich wichtigste einzelne Nachfrager) eine wirtschaftspolitische Verpflichtung übernehmen. Der K. bildet die wirtschaftspolitische Grundlage des modernen Interner Link: Wohlfahrtsstaates und führte 1967 in DEU zur gesetzlichen Verankerung der vier wichtigsten wirtschaftspolitischen Ziele (Interner Link: Magisches Viereck) im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz. Praktische Umsetzungsprobleme führten etwa Ende der 1970er-Jahre zur Abwendung vom K.; die Zielsetzungen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes gelten aber fort.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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