[lat.] Aufhebung eines Urteils aus einem Zivil- oder Strafprozess durch die nächsthöhere Instanz (z. B. die K.-Gerichte in FRA). Im dt. Prozessrecht tritt an die Stelle der K. die
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: