Personenkreis zwischen Kindheit (bis etwa zwölf Jahren) und Erwachsenenalter (etwa ab 20 Jahren). Politisch-pädagogisch v. a. deshalb wichtig, weil sich in dieser Zeit die Ablösungsprozesse vom Elternhaus und der Aufbau eines eigenen Wertesystems vollziehen, einerseits J. z. T. Verantwortung tragen und über Interner Link: Rechte verfügen (Ehereife, Wehrpflicht, Interner Link: Wahlrecht, Volljährigkeit), andererseits aber für die eigene Entwicklung noch einen gewissen Schutz beanspruchen (J.-Schutz, J.-Arbeitsschutz) und (elterliche) Unterstützung verlangen können (z. B. aufgrund langer Berufsausbildung, Studium).
J.-Politik hat demnach ein breites Aufgabengebiet, das sich in J.-Hilfepolitik (insb. der Interner Link: Kommunen und des Landes, in DEU nach dem J.-Wohlfahrtsgesetz), J.-Förderungspolitik (z. B. durch vielfältige Formen der Unterstützung durch nicht staatliche Einrichtungen, Organisationen und Initiativen) und der J.-Schutzpolitik (in DEU nach dem Gesetz zum Schutz der J. in der Öffentlichkeit, Gesetz über die Verbreitung j.-gefährdender Schriften, dem J.-Arbeitsschutz etc.) niederschlägt. Die meisten Interner Link: Vereine, Organisationen und Interner Link: Parteien haben ihren Hauptorganisationen J.-Verbände (Interner Link: Verband/Verbände) angeschlossen, um auf spezielle Interner Link: Interessen der J. gezielt eingehen zu können.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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