Anlage finanzieller Mittel in Sach-, Finanz- oder sonstiges Vermögen, das nicht für den kurzfristigen Verbrauch bestimmt ist, sondern längerfristig, zukunftsorientiert dazu dienen soll, Nutzen (i. d. R. Einnahmen, Gewinne) zu stiften. Es wird unterschieden zwischen Anlage-I. (Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude), Vorrats-I. (Bestände an Rohstoffen oder Waren), Ersatz-I. (für aufgebrauchte oder abgenutzte Maschinen etc.) und Erweiterungs-I. (für zusätzliche Maschinen etc.).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: