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Internationaler Gerichtshof (IGH) | bpb.de

Internationaler Gerichtshof (IGH)

Der 1946 geschaffene IGH (Sitz in Den Haag) ist das »Hauptrechtsprechungsorgan« der Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) (Art. 92 der UN-Charta). Er hat die Aufgabe, internationale Streitfälle zu regeln und beizulegen. Die wichtigsten Aufgaben sind: a) verbindlich über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden (wenn sich die streitenden Parteien der Gerichtsbarkeit des IGH unterwerfen) und b) für die Vereinten Nationen bzw. deren Sonderorganisationen Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen zu erstellen.

Der IGH setzt sich aus 15 Richtern und Richterinnen (Interner Link: Richter/Richterin) zusammen, die aus 15 Ländern stammen und so die wichtigsten Kulturkreise und Rechtssysteme vertreten. Alle drei Jahre wird je ein Drittel der Mitglieder des IGH auf neun Jahre von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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