1) Im politisch-ökonomischen Gebrauch bedeutet I. die Übernahme von Kosten, Lasten oder Aufwendungen durch den Verursacher, also von Personen, Regionen oder Gebietskörperschaften, die für einen bestimmten Schaden oder zusätzlichen Aufwand verantwortlich sind. Ggt.:
2) Im soziologischen Gebrauch bedeutet I. die Übernahme von
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: