[lat.] I. ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielfalt ökonomischer und sozialer Absichten und Forderungen, die von unterschiedlichen Gruppen und Organisationen an das politische System (Interner Link: Politisches System) herangetragen werden. Zu unterscheiden sind a) allgemeine I., deren Verwirklichung einer Vielzahl von Menschen bzw. der gesamten Interner Link: Bevölkerung zugutekommt (z. B. der Verbraucherschutz); b) spezielle I., deren Umsetzung lediglich einer bestimmten Gruppe nutzt (z. B. Behindertenpolitik); c) kollektive I., bei deren Realisierung niemand von der Nutzung ausgeschlossen werden kann (z. B. saubere Luft); d) private I., bei denen andere von der Nutzung ausgeschlossen werden können (z. B. I. der Jägervereinigungen).
Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen latenten I., die zwar vorhanden sind, aber sich nicht politisch äußern, und manifesten I., für die es Gruppen, Initiativen, Verbände (Interner Link: Verband/Verbände) und Zusammenschlüsse gibt (organisierte I.), die sich engagieren, z. T. in Form von Selbsthilfe und Selbstorganisation tätig werden oder als Interessengruppe (Interner Link: Interessengruppen/Interessenverbände) (z. T. großen) politischen Einfluss haben (z. B. die Interner Link: Spitzenverbände der Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, Interner Link: Gewerkschaften).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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