Allg.: I. S. bezeichnet staatliche Einrichtungen und Organe (
Pol.: I. S. ist ein Sammelbegriff für Einrichtungen und Organe, die auf verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Grundlage damit beauftragt sind, das staatliche
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: