I. ist eine Sammelbezeichnung für politische Aktivitäten und staatliche Maßnahmen, die sich auf die Regelung innerstaatlicher Angelegenheiten beziehen. Zu unterscheiden sind a) die klassischen Aufgaben der I. (Ordnung schaffen, Sicherheit gewährleisten) und b) eine Vielzahl von leistungsstaatlichen Aufgaben (u. a. Auf- und Ausbau des Interner Link: Sozialstaates, der Wirtschaft, der Infrastruktur (Interner Link: Infrastruktur/Infrastrukturpolitik), Umweltschutz etc.).
Letztere haben auch zu einer Auffächerung der zuständigen Interner Link: Behörden und Ministerien (Interner Link: Ministerium) geführt. Während die klassischen Aufgaben der I. in DEU zum Zuständigkeitsbereich der Bundesländer (Interner Link: Bundesland) gehören, werden die leistungsstaatlichen Aufgaben z. T. sowohl von den Ländern als auch vom Bund wahrgenommen. Alle Bereiche der I. unterliegen (z. T. erheblich) dem Einfluss globaler Entwicklungen und werden zunehmend durch den europäischen Integrationsprozess geformt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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