Allg.: I. bezeichnet die personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung, um ein angestrebtes Ziel zu erreichen (z. B. die I. einer Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages).
Spez.: I. bezeichnet die staatlichen und öffentlichen (sowie die in jüngster Zeit auch privatwirtschaftlich betriebenen) Einrichtungen, die u. a. dazu dienen, Lebens- und Arbeitsbedingungen der
I.-Politik ist demnach eine Sammelbezeichnung für alle politischen und verbandlichen Aktivitäten und gesetzgeberischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Gestaltung der I. In der
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: