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Industrie- und Handelskammer (IHK) | bpb.de

Industrie- und Handelskammer (IHK)

IHK sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)) auf der Basis einer Zwangsmitgliedschaft für alle gewerblichen Interner Link: Unternehmen (ohne das Handwerk). Zu den Aufgaben zählen die Vertretung der (lokal-, regional-)politischen Interner Link: Interessen ihrer Mitglieder, die Ausbildungsaufsicht bei der Berufsausbildung, die Durchführung von Abschlussprüfungen und die Interner Link: Schiedsgerichtsbarkeit.

Die IHK sind in 79 regionalen Interner Link: Bezirken vertreten; von den Mitgliedern wird eine Vollversammlung gewählt, die wiederum den Präsidenten und Hauptgeschäftsführer benennt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (Interner Link: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)), die Spitzenorganisation der IHK, ist eine wichtige wirtschaftspolitische Interessengruppe Interner Link: Interessengruppen/Interessenverbände auf Landes- und Bundesebene.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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