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Industrielle Beziehungen | bpb.de

Industrielle Beziehungen

[engl.: industrial relations] I. B. (auch: Arbeitsbeziehungen) ist eine zusammenfassende Fachbezeichnung für die Akteure des Arbeitsmarkts (Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberin, Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin, deren Repräsentanten und Organisationen) und die von ihnen erzielten informellen und formellen Regelungen (z. B. über Höhe der Arbeitslöhne, Arbeitszeitregelungen, Streikrecht etc.).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten