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Indemnität | bpb.de

Indemnität

[indemnitas = lat.: Schadlosigkeit] I. bezeichnet den Schutz der Interner Link: Abgeordneten vor (dienstlicher oder gerichtlicher) Verfolgung wegen Äußerungen, die im Interner Link: Parlament oder den Ausschüssen (Interner Link: Ausschuss) getan wurden (Art. 46 Abs. 1 GG). Ausgenommen von diesem Schutz sind beleidigende Äußerungen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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