1) I. bezeichnet den Schutz, der Parlamentsabgeordneten vor Strafverfolgung gewährt wird. Die I. soll dazu beitragen, dass die Funktionsfähigkeit des
2) I. bezeichnet den besonderen Schutz diplomatischer Vertreter in dem Empfangsstaat.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: