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Handwerkskammer

H. sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)) auf der Basis einer Zwangsmitgliedschaft für selbstständige Handwerksunternehmen. Zu den Aufgaben zählen z. B. die Förderung der Wirtschaftsinteressen des Handwerks, die Kontrolle der beruflichen Interner Link: Ausbildung, Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Für die Einrichtung der Kammern sind die Wirtschaftsministerien der Bundesländer (Interner Link: Bundesland) bzw. die Regierungspräsidien verantwortlich.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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