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Gewissensfreiheit

Siehe auch:

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Informationen zur politischen Bildung Nr. 359/2024

Die einzelnen Grundrechte

Obwohl das Grundgesetz den einzelnen Grundrechten keine Namen gibt, hat sich für jedes Grundrecht eine Benennung eingebürgert. Die folgende Darstellung berücksichtigt die Artikel 1 bis 19.