G. sind die sozialen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen der abhängig beschäftigten Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen (Arbeiter, Angestellte, Interner Link: Beamte, Auszubildende). Die modernen demokratischen G. sind unabhängig von Interner Link: Staat, Interner Link: Kirchen und den Interner Link: Parteien. Historisch sind G. durch die Bildung und den Zusammenschluss von Selbsthilfe- und Schutzvereinen entstanden, die sich gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit etc. wandten. Die drei wichtigsten gewerkschaftlichen Organisationsformen sind: a) das Berufsverbandsprinzip, d. h., die Arbeitnehmer einer Berufsgruppe schließen sich jeweils zu einem Berufsverband zusammen (z. B. Gewerkschaft der Lokführer) wie überwiegend noch in GBR; b) das Industrieverbandsprinzip, d. h., die Gewerkschaften gliedern sich nach Branchen (schlagwortartig: Ein Betrieb – eine Gewerkschaft) wie z. B. die DGB-Gewerkschaften in DEU; c) die (an Bedeutung abnehmenden) Richtungs-G., bspw. als christliche, freie sozialistische, syndikalistische oder kommunistische G. (z. B. FRA und ITA).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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