Gt. ist ein Grundprinzip politisch-demokratischer Interner Link: Herrschaft und der Organisation staatlicher Interner Link: Gewalt mit dem Ziel, die Konzentration und den Missbrauch politischer Interner Link: Macht zu verhindern, die Ausübung politischer Herrschaft zu begrenzen und zu mäßigen und damit die bürgerlichen Interner Link: Freiheiten zu sichern.
Dem Prinzip der Gt. entspricht es, dass die voneinander unabhängigen Staatsorgane, um politisch wirksam handeln zu können, miteinander verschränkt werden müssen (d. h., die Exekutive braucht eine gesetzliche Grundlage, um ordnungsgemäß handeln zu können, die Legislative ist darauf angewiesen, dass z. B. durch Regierung und Interner Link: Verwaltung die Interner Link: Gesetze auch umgesetzt werden). In der politischen Praxis ergeben sich daher Abweichungen vom strikten Prinzip der Gt. oder sind Abweichungen durchaus vorgesehen (z. B. Interner Link: Verordnungen der Exekutive, Gesetzesinitiativen der Regierung). I. w. S. wird das Prinzip der Gt. auch durch territoriale Untergliederungen verwirklicht, insb. wenn sie mit einer entsprechenden Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsverteilung wie z. B. in föderalistischen Interner Link: Systemen verbunden ist.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Wenn es keinen Staat gibt,
dann gibt es keine Regeln.
Dann gibt es einen Krieg,
in dem jeder gegen jeden kämpft.
Deshalb gilt die Regel:
Gewalt anwenden darf nur der Staat.
Und nur wenn nichts…
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