G. ist eine Sammelbezeichnung für alle politischen und verbandlichen Aktivitäten sowie gesetzgeberischen Maßnahmen und staatlichen Einrichtungen, die dazu beitragen, die Gesundheit der Interner Link: Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern, bzw. dazu dienen, Krankheiten und Seuchen vorzubeugen und zu bekämpfen.
Die G. wurde in DEU lange im Rahmen der sog. »Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen« (Interner Link: Konzertierte Aktion) formuliert. Die wichtigsten Akteure der G. sind a) die Interner Link: Bundesregierung (insb. das Bundesministerien für Gesundheit), die für den weitaus größten Bereich der Gesundheitsgesetzgebung verantwortlich ist; b) die Bundesländer (Interner Link: Bundesland), die über eigene Zuständigkeitsbereiche verfügen (z. B. Betäubungsmittelgesetz, Organisation des öffentlichen G.-Dienstes, Aufsicht über regionale Krankenkassen); c) die Ärzte- und Apothekerverbände; d) die Verbände (Interner Link: Verband/Verbände) der pharmazeutischen Industrie; e) die Verbände der Krankenhausträger; f) die Verbände der Krankenkassen.
Das zentrale Problem der G. besteht darin, dem enormen Kostendruck entgegenzuwirken.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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