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Geschäftsordnung | bpb.de

Geschäftsordnung

Allg.: Schriftlich fixierte oder aufgrund von Interner Link: Traditionen befolgte formale Regelung darüber, wie bestimmte Aufgaben verteilt (z. B. Geschäftsverteilung) und erfüllt (z. B. Entscheidungsbefugnis), wie Beratungen abgewickelt (z. B. Tagesordnung, Rederecht, Redezeit) oder Beschlüsse (z. B. Antragstellung, Abstimmung) gefasst werden sollen.

Spez.: Die kollegialen dt. Interner Link: Verfassungsorgane (Interner Link: Bundesrat, Interner Link: Bundestag, Interner Link: Bundesregierung etc.) haben jeweils Interner Link: Satzungen beschlossen, die ihr Binnenverhältnis regeln.

So regelt z. B. die G. des Bundestages die Rechte und Pflichten der einzelnen Interner Link: Abgeordneten, das Zustandekommen von Interner Link: Fraktionen und Ausschüssen (Interner Link: Ausschuss), die Art und Weise der Interner Link: Wahlen und Interner Link: Abstimmungen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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