G. sind Wirtschaftsunternehmen, deren wichtigstes Ziel die Förderung der gemeinsamen Interner Link: Interessen und des (i. d. R. wirtschaftlichen) Nutzens ihrer Mitglieder (bzw. Genossen) ist, während die Gewinnerzielung des Interner Link: Unternehmens selbst nachrangig ist.
G. sind Interner Link: Juristische Personen (unabhängige wechselnde Mitgliederzahl), die über eine Interner Link: Satzung (mit den Zielen der G.), einen Vorstand, einen Aufsichtsrat und eine turnusmäßige, i. d. R. jährliche G.-Versammlung verfügen und im G.-Register eingetragen sind. Nach dem Zweck ihrer Gründung kann zwischen Absatz-, Bau-, Verbraucher- und Kredit-G. unterschieden werden (z. B. Volksbanken).
G. sind v. a. auch im Bereich der Selbsthilfe und Interner Link: Selbstverwaltung angesiedelt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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