Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Generationenvertrag | bpb.de

Generationenvertrag

G. bezeichnet das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung in DEU, dem zufolge immer der gerade (i. d. R. nicht selbstständig) arbeitende Teil der Interner Link: Bevölkerung für die Rentenzahlungen an den nicht mehr arbeitenden Teil aufkommt (Umlageverfahren). D. h., die im Laufe eines Erwerbslebens gezahlten Rentenbeiträge summieren sich nicht zu einem Kapitalstock, dessen Zinserträge die spätere Interner Link: Rente bestimmt, vielmehr wird durch die gezahlten Rentenbeiträge eine Anwartschaft auf Rentenzahlungen erworben.

Aufgrund des demografischen Wandels (Interner Link: demografischer Wandel) (niedrige Geburtenrate, steigende Lebenserwartung) ergibt sich aus diesem Umlageverfahren das Problem der sog. Generationengerechtigkeit: Zukünftige Generationen müssen in einem (überproportional) hohen Maße zu Beitragsleistungen herangezogen werden, um die gestiegene Anzahl von Rentenberechtigten zu alimentieren.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Artikel

Reformbedarfe und Reformdebatten

Die Alterssicherung gehört zu den gesellschaftlichen Bereichen, in denen Frauen benachteiligt sind. Viele sind von einer eigenständigen, unabhägigen Alterssicherung weit entfernt. Die Ursachen…

Artikel

Betriebliche und private Altersvorsorge

Im Mittelpunkt der Rentenreformen im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts steht ein Paradigmenwechsel, der auf eine Reduzierung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und auf einen Ausbau…

Artikel

Renten in Ostdeutschland

Erst 25 Jahre nach der Wiedervereinigung entspricht das Rentenrecht in Ostdeutschland dem westdeutschen Rentenrecht. In den Jahren davor gab es Sonderregelungen.