G. bezeichnet die Sonderstellung privater oder öffentlicher Tätigkeiten, die aufgrund ihres wohltätigen, sozialen, kirchlichen o. ä. Charakters nicht auf die Erzielung von Gewinn, sondern auf die Erhöhung der Wohlfahrt und des
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: