G.- u. K. ist ein Kernelement der Interner Link: Wirtschaftspolitik und umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherung und Interner Link: Stabilität der Interner Link: Währung dienen. Träger der G.- u. K. war bis einschließlich 1998 in DEU die Interner Link: Deutsche Bundesbank (mit Unterstützung der neun Landesbanken). Seit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (Interner Link: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)) (1999) ist die Deutsche Bundesbank Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken, an deren Spitze die Interner Link: Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt a. M. steht.
Zur Aufrechterhaltung des Geldwertes (auch: Preisniveaustabilität) stehen der G.- u. K. zwei Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung: a) die Steuerung (Interner Link: Steuerung, politische) der Geldmenge (direkte Steuerung) und b) die Steuerung der Kosten (d. h. der Zinsen) für die Geldbeschaffung (indirekte Steuerung).
Die wichtigsten Instrumente der G.- u. K. sind a) die Interner Link: Mindestreservepolitik, d. h. die Veränderung der Geldmenge, die Geschäftsbanken bei der Zentralbank (Interner Link: Zentralbanken) hinterlegen müssen und b) die Refinanzierungspolitik, durch die die Geschäftsbanken mit Zentralbankgeld versorgt werden. Hierzu zählen die Diskontpolitik, d. h. die Veränderung des Zinssatzes, zu dem die Zentralbank von den Geschäftsbanken Wechsel ankauft, und die Offenmarktpolitik, d. h. Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (zu besonderen Konditionen) durch die Zentralbank.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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