Bezeichnung für das Beharren auf festen politischen und v. a. religiösen Grundsätzen, i. d. R. auf der Basis einer buchstäblichen Interpretation göttlicher Überlieferungen (z. B. Bibel, Koran).
So formierten sich etwa zum Ende des 19. Jhs. in den USA (
Der islamische F. fordert die wörtliche Befolgung der Vorschriften des Korans. Fundamentalistisch verstandene Religionen und daraus entspringende soziale Bewegungen betrachten ihre
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: