F. bedeutet die Ausübung von Interner Link: Autorität, Interner Link: Macht und Interner Link: Herrschaft. Sie hat die Aufgabe, Orientierung zu schaffen, Koordinierungs-, Regel- und Steuerungsleistungen zu erbringen, zu kontrollieren und Verantwortungs- sowie Repräsentationspflichten zu übernehmen. Je nach Umfang können diese Aufgaben auch arbeitsteilig erfüllt werden, sie werden dann aber (zumindest symbolisch) durch eine Person zusammengefasst. Der Begriff F. wird im dt. Sprachraum (aus historischen Gründen) negativ bewertet, was eine konstruktive Auseinandersetzung um die Art der F., um F.-Qualitäten und das Resultat der F. erschwert. Zu unterscheiden ist zwischen a) autoritärer F., die auf dem Prinzip von Befehl und Gehorsam (Überordnung und Unterwerfung) beruht, b) demokratischer F., die entweder als partizipatorische F. die Mitwirkung aller oder als kooperative F. zumindest die Mitentscheidung aller erfordert, c) der kollektiven F., d. h., die F. wird nicht von einer Person, sondern von einer Gruppe von Personen gemeinsam wahrgenommen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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