F. bezeichnet eine umfassende und dauerhafte Rechtsordnung und Lebensform, bei der Wohl und Wohlstand der Bürger und Bürgerinnen (Interner Link: Bürger/Bürgertum) oberste Ziele sind.
Die Interner Link: Friedens- und Konfliktforschung unterteilt den Begriff in a) negativen F. (d. h. Abwesenheit personaler, direkter Gewalt) und b) positiven F. (Abwesenheit struktureller, indirekter Gewalt). Aufgrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und als Reaktion auf die Wiederbewaffnung bildete sich in der BRD der 1950er-Jahre (Ostermärsche) und erneut Anfang der 1980er-Jahre eine Friedensbewegung als Reaktion auf den Nachrüstungsbeschluss der Interner Link: NATO (Nordatlantikpakt) (F.-Demonstrationen).
In der DDR sammelte sich in den 1980er-Jahren eine unabhängige Friedensbewegung unter dem Motto »Schwerter zu Pflugscharen«; diese wurde von den staatlichen Organen verfolgt und eingeschüchtert. Nach der Auflösung des Ostblocks (Interner Link: Ostblock/Ostblockstaaten) ist die politische Bedeutung der F.-Bewegung zurückgegangen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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