[franz.: Légion étrangère] 1831 in Algerien gegründete französische Kolonialtruppe, die aus angeworbenen Freiwilligen zwischen 18 und 40 Jahren jeder Nationalität besteht. Die Anwerbung Deutscher steht unter Strafe (§ 109h StGB).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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