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Frauenbewegung

F. bezeichnet den Kampf von Frauen für die soziale, politische und wirtschaftliche Gleichstellung der Geschlechter. Historisch reicht die F. in das 18. Jh. zurück und wurde von den Ideen der Interner Link: Aufklärung und der Französischen Revolution (Interner Link: Französische Revolution) geprägt. Die ersten organisierten F. in DEU waren sog. Frauenerwerbsvereine (Arbeiterinnen, Dienstmädchen etc.), die etwa seit 1840 gegründet wurden; es folgten Frauenbildungsvereine, die proletarische F. (1892), der Bund deutscher Frauenvereine (1894), der Bund fortschrittlicher Frauenvereine (1899) etc. Ursache für die Vielfalt von Frauenorganisationen waren die z. T. erheblichen Kontroversen darüber, wie die Lösung der sozialen Frage zu erreichen sei. Weiterhin entwickelte sich eine konfessionell gebundene F.; der Deutsch-Evangelische Frauenbund (von 1899) fungierte als Dachverband von Frauenvereinen, deren Schwerpunkt in der sozialpädagogischen Arbeit lag. Während des Interner Link: Nationalsozialismus wurde die freie F. aufgelöst. An ihre Stelle wurde das der nationalsozialistischen Interner Link: Ideologie verpflichtete NS-Frauenwerk und die NS-Frauenschaft gesetzt. Wichtigstes Ziel dieser Organisationen war die Aufwertung der Mutterrolle und der traditionellen Rolle von Frauen. Nach dem Zweiten Interner Link: Weltkrieg schlossen sich überkonfessionelle und überparteiliche Verbände (Interner Link: Verband/Verbände) zusammen. 1969 wurde aus diesem Zusammenschluss der Deutsche Frauenrat, dem heute (2017) 60 Frauenorganisationen angehören. In der Folge der Studentenbewegung Ende der 1960er-Jahre erlebte die F. in DEU einen erheblichen Aufschwung, der zwei Strömungen hervorbrachte: die autonome F. (auch: Radikalfeministinnen) und die reformorientierte F. Die Hauptforderungen zielten auf die Überwindung ökonomischer Interner Link: Abhängigkeit, sexueller Repression und die Abschaffung des § 218 (Abtreibungsverbot). Zahlreiche Frauenprojekte verstärkten den Aufschwung der F.: Frauenbuchläden, Frauenzentren, Frauenzeitschriften, Frauenbuchverlage, Frauenhäuser etc. Seit den 1980er-Jahren wurden in den Bundesländern (Interner Link: Bundesland) Gleichstellungsministerien und kommunale Gleichstellungsstellen eingerichtet; weiterhin wurden in den öffentlichen Interner Link: Verwaltungen und großen privaten Interner Link: Unternehmen Frauenbeauftragte eingesetzt, um bei Einstellungen auf eine ausreichende Berücksichtigung von Bewerberinnen zu achten. Die im Interner Link: Bundestag vertretenen Interner Link: Parteien haben eine (unterschiedlich hohe) Frauenquote für die Besetzung von innerparteilichen Ämtern verabschiedet. Dennoch ist auch heute noch von einer ungleichen Verteilung von Lebens- und Arbeitschancen zwischen den Geschlechtern auszugehen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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