F.- u. T. bezeichnet alle politischen und verbandlichen Aktivitäten sowie die gesetzgeberischen und finanziellen Maßnahmen zur Förderung wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Innovationsprozesse (vorwiegend in den naturwissenschaftlich-technischen, bislang weniger in den sozialwissenschaftlichen Bereichen). Ziel staatlicher F.- u. T. ist die Erhaltung und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Industrie und die Steigerung der wissenschaftlichen Leistungen an den Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. Wichtiger Teil der F.- u. T. ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen staatlich finanzierter (Grundlagen-)Forschung und der privatwirtschaftlichen Umsetzung und Nutzung der Forschungsergebnisse in der Industrie. Grundlage der dt. F.- u. T. bildete zunächst das in den 1950er-Jahren gegründete Atomministerium, Vorläufer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Heute ist die F.- u. T. auch ein zentrales Aufgabengebiet der
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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