Die F. befasst sich mit der Rechtmäßigkeit von Abgabenangelegenheiten, insb. von Steuer- und sonstigen Bescheiden der Finanzämter sowie der Zollbehörden. Die Finanzgerichtsordnung legt das ordnungsgemäße Verfahren der F. fest. Die F. hat in DEU zwei Instanzen: die Finanzgerichte (als obere Landesgerichte) und den
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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