Ö. F. ist ein Sammelbegriff für alle öffentlichen Ausgaben und Einnahmen. Letztere (auch: öffentliche Interner Link: Abgaben) werden unterschieden nach a) Interner Link: Steuern, b) Gebühren, d. h. Entgelte für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (z. B. kommunale Schwimmbäder), c) Beiträge, d. h. die Beteiligung an den Kosten öffentlicher Einrichtungen (z. B. Kanalisation), und d) Sonderabgaben (zur Finanzierung besonderer Aufgaben, die nur von bestimmten Personengruppen zu entrichten sind).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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