Das Abwälzen von Kosten, Lasten oder Aufwendungen auf andere Personen, Regionen oder Kostenträger (z. B. Ableitung von Abwässern in Flüsse, die dann auf Kosten der
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: