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Exekutive | bpb.de

Exekutive

[lat.] In modernen Interner Link: Demokratie diejenige der drei staatlichen Gewalten, die verfassungsgemäß dafür zuständig ist, die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt (Interner Link: Gesetzgebende Gewalt) (z. B. Interner Link: Gesetze) auszuführen. E. umfasst insofern die Interner Link: Regierung – die oberste politische Spitze – und die Interner Link: Verwaltung, die sowohl vorbereitende als auch vollziehende Aufgaben zu erfüllen hat.

Dem Prinzip der Interner Link: Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung entspricht es, dass die unabhängigen Interner Link: Staatsorgane, um politisch wirksam handeln zu können, miteinander verschränkt werden. Dies wird in parlamentarischen Regierungssystemen (Interner Link: Parlamentarisches Regierungssystem) (z. B. in DEU) dadurch deutlich, dass die E. an der Gesetzgebung beteiligt ist und die Interner Link: Mehrheit der gesetzgebenden Gewalt die Regierung (z. B. in DEU Interner Link: Bundesregierung) unterstützt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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