Die Einrichtung einer EZB ab 1999 wurde im Rahmen des EUV (Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV)) zur Gründung einer EWWU (Interner Link: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)) 1992 beschlossen. Sitz ist Frankfurt a. M.
Die EZB ist zentraler Teil des Europäischen Systems der Interner Link: Zentralbanken (ESZB) und genießt – durch völkerrechtlich verbindliche Verträge (Interner Link: Vertrag) abgesichert – völlige Unabhängigkeit, d. h. sie ist frei von politischen Eingriffen und Weisungen, sei es vonseiten der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) und ihrer Organe oder vonseiten nationaler Interner Link: Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Die wichtigsten Aufgaben der EZB sind a) die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik für das Eurowährungsgebiet mit dem Ziel die Interner Link: Stabilität der Interner Link: Währung zu sichern; b) die Durchführung von Devisengeschäften; c) die Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsstaaten; d) die Förderung der Zahlungssysteme; e) die Ausgabe von Banknoten und f) die Genehmigung der Volumen für die Ausgabe von Euromünzen in den einzelnen Mitgliedsländern.
Die EZB darf weder nationalen noch zukünftigen europäischen Regierungen Kredite etc. gewähren. Sie verfügt über einen EZB-Rat als oberstem Beschlussorgan, der sich aus dem EZB-Direktorium und allen Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Euromitgliedsstaaten zusammensetzt, und einem EZB-Direktorium als oberstem ausführenden Beschlussorgan, das von einem Präsidenten geleitet wird (insgesamt sechs Personen). Solange nicht alle Länder der EU den Euro eingeführt haben, gibt es darüber hinaus auch einen erweiterten EZB-Rat. Die nationalen Zentralbanken sind als operative Organe der EZB tätig und handeln gemäß deren Leitlinien und Weisungen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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