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Europäischer Sozialfonds (ESF) | bpb.de

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der ESF wurde 1960 als Finanzinstrument für die Interner Link: Sozialpolitik der Europäischen Gemeinschaft/EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) eingerichtet und dient der Verbesserung der Beschäftigung und der Interner Link: Freizügigkeit von Arbeitnehmern (Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin) . Er wird in Form von Zuschüssen an die nationalen Interner Link: Regierungen genutzt, v. a. für Maßnahmen, die der beruflichen Bildung von Frauen, der Eingliederung von Menschen mit Behinderung und arbeitsloser Jugendlicher (Interner Link: Jugend/Jugendliche) sowie der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit dienen. Der Fonds wird aus Haushaltsmitteln der EU finanziert und seit 1983 von der Europäischen Kommission (Interner Link: Europäische Kommission) verwaltet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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