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Europäischer Rechnungshof (EuRH) | bpb.de

Europäischer Rechnungshof (EuRH)

Der EuRH (Sitz in Luxemburg) ist ein Organ der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) und autonome Prüf- und Kontrollinstanz zur Feststellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU und ihrer Organe sowie zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der EU-Haushaltsführung. Er veröffentlicht jährlich einen Rechnungsprüfungsbericht, unterstützt das Europäische Parlament (Interner Link: Europäisches Parlament (EP)) und den Interner Link: Rat der Europäischen Union (Ministerrat) bei der Haushaltskontrolle. Der EuRH setzt sich aus 27 (auf sechs Jahre ernannten) Mitgliedern zusammen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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