Die Bezeichnung EG (im Singular) hat sich umgangssprachlich entwickelt und beschreibt:
a) allgemein den Stand politischer Integration in Europa und das Ziel, sie fortzusetzen und zu erweitern; b) eine Reihe von Vertragswerken, unter denen der Vertrag zur Gründung der EWG (Interner Link: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)) (EWG-Vertrag von 1957) eine Art Magna Charta der weiteren europäischen Entwicklung darstellt, die durch die Interner Link: Einheitliche Europäische Akte (EEA) (1987) grundsätzlich verändert und ergänzt und schließlich unter der Bezeichnung Interner Link: EG-Vertrag zusammengeführt wurden. c) Da die heutige Interner Link: Europäische Union (EU) kein fertiges, geschlossenes politisches Gemeinwesen ist, wird die EG als eine ihrer drei Grundpfeiler bezeichnet.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: