Die Bezeichnung EG (im Singular) hat sich umgangssprachlich entwickelt und beschreibt:
a) allgemein den Stand politischer Integration in Europa und das Ziel, sie fortzusetzen und zu erweitern; b) eine Reihe von Vertragswerken, unter denen der Vertrag zur Gründung der EWG (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: