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EU-Erweiterung | bpb.de

EU-Erweiterung

Jedes europäische Land, das die Beitrittskriterien erfüllt, kann einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (Interner Link: Europäische Union (EU)) stellen. Die EG/EU vergrößerte sich in sieben Beitrittsrunden von sechs auf 28 Mitgliedsstaaten und verkleinerte sich erstmalig 2020 durch den Austritt GBR auf heute 27 Mitgliedsstaaten. Nach den sechs Gründerstaaten (BEL, DEU, FRA, ITA, LUX, NLD) traten 1973 DNK, GBR, IRL (sog. Norderweiterung), 1981 ESP, GRC, PRT (sog. Süderweiterung) und 1995 AUT, SWE, FIN der EG/EU bei (ein Referendum in NOR fiel knapp gegen einen Beitritt aus). Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes und der politisch-ökonomischen Transformation in Osteuropa traten im Mai 2004 CYP, CZE, EST, HUN, LVA, LTU, MLT, POL, SVN, SVK der EU bei (Osterweiterung), 2007 ROU, BGR und 2013 HRV. Derzeitige Beitrittskandidaten sind ALB, MKD, MNE, SRB und die TUR. GBR ist am 1.1.2020 aus der EU ausgetreten.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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