[Code: EUR, Symbol: €] Der E. wurde am 1.1.1999 als gemeinsame gesetzliche
1. Bereits 1990 wurden alle Beschränkungen im Kapitalverkehr innerhalb der EU aufgehoben.
2. Zwischen 1994 und 1998 wurde eine Annäherung und Angleichung zentraler Haushalts- und Wirtschaftsdaten zwischen den EU-Ländern erreicht durch: a) Preisstabilität (d. h., die Verbraucherpreise durften nicht mehr als 1,5 % über dem Durchschnitt der drei Länder liegen, die die niedrigste Preissteigerung haben); b) die Höhe der Zinsen (die Zinsen für langfristige Kredite durften nicht mehr als 2 % über dem Durchschnitt der drei Länder liegen, die die niedrigste Preissteigerung haben); c) Stabilität der (die nationale Währung musste in den drei Jahren vor Beginn der Währungsunion gegenüber den anderen Währungen in der EU stabil geblieben sein); d) Haushaltsdisziplin (die nationalen Haushaltsdefizite durften 3 % des Bruttoinlandsproduktes (
3. Der Währungsunion gehören (Stand 2017) folgende EU-Länder an: AUT, BEL, CYP, DEU, ESP, EST, FRA, FIN, GRC, ITA, IRL, LUX, LTU, LVA, MLT, NLD, PRT, SVK, SVN. Den bisher nicht teilnehmenden Ländern (CZE, DNK, GBR, HUN, POL, ROU, SWE) steht der Beitritt zur Währungsunion frei, so sie die Konvergenzkriterien erfüllen. Sie sind bereits über das Europäische System der Zentralbanken mit dem Eurowährungsgebiet verbunden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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