Allg.: Eine E. ist eine (politische) Verlautbarung, (präzisierende) Erläuterung bzw. (moralische) Rechtfertigung.
Spez.: Im wissenschaftlichen Sinne bedeutet E. eine Antwort auf »Warum«-Fragen; die Angabe spezifischer Ursachen oder Gründe, die für das Eintreten bestimmter Folgen, Vorgänge oder Tatsachen verantwortlich sind (»wenn A, dann B«), wird als kausale E. bezeichnet.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: