E. bezeichnet alle politischen Aktivitäten und staatlichen Maßnahmen, die dem Aufbau, der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Förderung und Weiterentwicklung von Interner Link: Entwicklungsländern dienen. Das generelle Ziel der E., die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Entwicklungsländern, wird aber oft einseitig mit den nationalen, wirtschaftlichen, politischen u. a. Zielen und Interessen der »Geberländer« sowie deren (privaten oder staatlichen) Entwicklungshilfeorganisationen verbunden.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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