Allg.: E. bezeichnet politische Maßnahmen, die darauf angelegt sind, Krisensituationen zu mildern und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Spez.: E. bezeichnet die politische Zusammenarbeit zur Regulierung des Ost-West-Konfliktes. Ende der 1960er-/Anfang der 1970er-Jahre einsetzend und immer wieder von
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: