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Entscheidung

E. bezeichnet die Möglichkeit und die Notwendigkeit, eine Auswahl zwischen (zwei oder mehreren) unterschiedlichen nicht gleichzeitig zu verwirklichenden Alternativen zu treffen. Es wird unterschieden zwischen: a) individueller E. und kollektiver E. (mehrere/viele Personen treffen eine gemeinsame E.), b) privater (persönlicher) E. und öffentlicher (politischer) E., c) rechtliche E. (nach formalen, rechtsstaatlichen Kriterien getroffene E.), d) gezielter Entscheidung (bewusstes Handeln oder Unterlassen) und e) sog. Nichtentscheidungen (d. h. etwas sich selbst überlassen).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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