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Enquete/Enquetekommission | bpb.de

Enquete/Enquetekommission

[enquête = franz.: Untersuchung] Allg.: Eine (z. B. in amtlichem Auftrag) durchgeführte Untersuchung.

Spez.: Eine im parlamentarischen Auftrag von einer E. durchgeführte (umfassende) Untersuchung mit dem Ziel, a) für das Gesamtparlament eigene Informationen, Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu größeren Problemkreisen (z. B. Verwaltungs-, Verfassungsreform) und spezifischen komplexen Zusammenhängen (z. B. der Gentechnologie) aufzuarbeiten oder b) spezifische Lösungen für innerparlamentarische Fragen (z. B. Parlamentsreform, Vereinfachung von Gesetzgebungsverfahren) zu erarbeiten. Neben Interner Link: Abgeordneten können in der E. auch unabhängige Sachverständige berufen werden. E.-Recht bezeichnet das Recht der gesetzgebenden Gewalt (Interner Link: Gesetzgebende Gewalt), zur Ausübung der Kontrollfunktion Untersuchungsausschüsse (Interner Link: Untersuchungsausschuss) einzusetzen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten