Sammelbegriff für diejenigen wirtschaftlichen und politischen Maßnahmen, die zur Bereitstellung, Verteilung und Sicherung der Energieversorgung getroffen werden. Die Versorgung mit quantitativ und qualitativ genügender Energie gehört zu den zentralen Aufgaben hoch entwickelter Industrie- und Dienstleistungsstaaten. Es wird zum einen zwischen erneuerbarer, regenerativer Energie (z. B. Wasser-, Windkraft, Sonnenenergie, Biogas, pflanzliche Öle) und nicht erneuerbarer Energie (z. B. Kohle, Mineralöl, Erdgas, Atomkraft) sowie zum anderen zwischen primärer (z. B. Kohle, Öle, Gase, Wasser) und sekundärer Energie (z. B. Elektrizität, Wärme) unterschieden. Aus ökologischen Gründen kommt dem Energiesparen und der breiten Streuung der Energiequellen eine besondere Bedeutung zu.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.