D. bezeichnet den (3 Seemeilen = 5,6 km breiten) Streifen eines Küstengewässers, der, durch internationale Verträge (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: